Eine Anreise mit einem Fahrradträger an Ihrem Fahrzeug ist bei uns grundsätzlich möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Wichtig ist, dass die Gesamtlänge des Fahrzeugs inklusive aller Anbauten, insbesondere des Fahrradträgers, 5,50 Meter nicht überschreitet. Überschreitet Ihr Fahrzeug diese Länge, ist die Reservierung eines Stellplatzes mit Überlänge erforderlich. Diese Stellplätze können online als Wohnmobilstellplätze reserviert werden.
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Fahrradträgern nicht in Parkhäusern abgestellt werden können. Die Nutzung ist ausschließlich auf dafür vorgesehenen Außenstellflächen möglich. Eine Anreise mit Fahrradträger und Fahrrädern muss zudem zwingend vorab per E-Mail bei uns angemeldet werden, damit wir die Nutzung entsprechend einplanen können.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche Anbauten am Fahrzeug, einschließlich Fahrradträger und der darauf befestigten Fahrräder, nicht über uns versichert sind. Die Sicherung und der Schutz der Anbauten liegen in der Verantwortung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters. Das Abnehmen der Fahrräder vom Fahrzeug und eine gesonderte Unterstellung bei uns sind leider nicht möglich.